Vormerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden der Artec GmbH und beziehen sich ausschließlich für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB`s gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der von der Artec GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Kaufvertrag) zu Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von der  Artec GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihrer Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die von der Artec GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§4 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die von Artec GmbH zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§ 5 Doppeltätigkeit

Die Artec GmbH darf im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die Artec GmbH wird aber niemals gleichzeitig als sog. Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig.

Handelt es sich bei dem Auftrag um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich ausgeschlossen.
§ 6 Rückfragenklausel

Der Eigentümer eines Objektes, das Artec GmbH zur Vermakelung an die Hand gegeben wird, ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Artec GmbH nachzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch Tätigkeit der Artec GmbH veranlasst worden ist.
§ 7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Artec GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.
§ 8 Laufzeit des Vertrages

Der Maklervertrag hat grundsätzlich eine feste Laufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist zum jeweiligen Monatsende in Textform kündbar.
§ 9 Gerichtsstand

Handelt es sich auch bei dem Kunden der Artec GmbH um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand das für den Sitz der Artec GmbH örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart (hier Amtsgericht Goslar oder Landgericht Braunschweig).

Es gilt deutsches Recht.
§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung ist gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

§ 11 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht ordnungsgemäß auszuüben, muss der Kunde der Artec GmbH (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail einsetzen!) mittels einer eindeutigen Erklärung zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief, eine Telefax- oder E-Mail-Nachricht, den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, übermitteln.

Der Kunde kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, sind ihm alle Zahlungen, die Artec GmbH vom Kunden bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Artec GmbH eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwandt, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden für die Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass Leistungen durch Artec GmbH schon während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat Artec GmbH einen Anspruch auf einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Artec GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Artec GmbH wird diese Leistungen ermitteln und mit gesonderter Rechnung fällig stellen.
Muster Widerrufsformular
(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, ist das nachstehende Formular ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.)

An Artec GmbH, Kaisertorstraße 5, 38640 Goslar, …

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag vom ______________ unterzeichnet am _____________ einschließlich der Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit.

Name des Verbrauchers: ____________________________

Anschrift des Verbrauchers: ________________________________________________

Unterschrift des Verbrauchers: _______________________

Ort, Datum: ___________________________
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das für den Kunden bestehende Widerrufsrecht erlischt, wenn Artec GmbH die Maklerleistung innerhalb der Widerrufsfrist bereits vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Maklerleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde Artec GmbH dazu ausdrücklich Zustimmung (mündlich bzw. in Textform ausreichend) erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Artec GmbH untergeht.